Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 13.01.2009 - 13 Sa 830/08 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Eingruppierung einer Logopädin - Vergütung nach Entgeltgruppe 8 Arbeitsvertragsrichtlinien der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 AVR-K; § 2 AVR-K; § 12 Abs. 2 AVR-EKD
Eingruppierung einer Logopädin in sozialpädiatrischem Zentrum des diakonischen Werkes der evangelischen Kirche - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingruppierung einer Logopädin in sozialpädiatrischem Zentrum des diakonischen Werkes der evangelischen Kirche
- Judicialis
AVR-K § 1; ; AVR-K § 2; ; AVR-K § 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVR-K § 1; AVR-K § 2; AVR-EKD § 12 Abs. 2
Eingruppierung einer Logopädin in sozialpädiatrischem Zentrum des diakonischen Werkes der evangelischen Kirche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 27.03.2008 - 5 Ca 661/07
- LAG Niedersachsen, 13.01.2009 - 13 Sa 830/08 E
- LAG Niedersachsen, 14.04.2009 - 13 Sa 830/08
- BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 313/09
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 577/92
Eingruppierung eines Werktherapeuten bei einem kirchlichen Träger - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.01.2009 - 13 Sa 830/08
Zu dieser Eingruppierungsregelung hat das BAG (Urteil vom 25.08.1993, 4 AZR 577/92, AP Nr. 5 zu § 12 AVR Diakonisches Werk) entschieden, dass auf die Regelungen des § 22 BAT nicht zurückgegriffen werden kann.
- BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 313/09
Eingruppierung einer Logopädin nach den AVR-K
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Januar 2009 - 13 Sa 830/08 E - abgeändert:. - LAG Niedersachsen, 07.09.2009 - 9 Sa 1814/08
Eingruppierung einer Physiotherapeutin nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der …
Sie bezieht sich auf die Ausführungen im Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13.01.2009, 13 Sa 830/08 E. Dementsprechend seien die weiteren Fachkenntnisse, über die sie über die in der Ausbildung zur Physiotherapeutin erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten hinaus verfüge und die auch für die Ausführung ihrer Tätigkeit erforderlich seien, in der Entgeltgruppe E 8 zu berücksichtigen.Die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hat mit Urteil vom 13.01.2009, 13 Sa 830/08 E festgestellt, dass eine im SPZ tätige Logopädin mit vergleichbarem Anforderungsprofil in Entgeltgruppe E 8 AVR-K einzugruppieren sei und die Revision zugelassen, welche auch eingelegt wurde.
Die Klägerin erfüllt die Anforderungen, die die Entgeltgruppe E 7.2 stellt, schon allein deswegen, weil sie ihre Tätigkeiten im Wesentlichen nach allgemeinen Anweisungen selbständig ausführt (vgl. auch LAG Niedersachsen vom 13.01.2009, 13 Sa 830/08 E).
- LAG Niedersachsen, 07.09.2009 - 9 Sa 1879/08
Eingruppierung einer Physiotherapeutin nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der …
Sie bezieht sich auf die Ausführungen im Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13.01.2009, 13 Sa 830/08 E. Dementsprechend seien die weiteren Fachkenntnisse, über die sie über die in der Ausbildung zur Physiotherapeutin erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten hinaus verfüge und die auch für die Ausführung ihrer Tätigkeit erforderlich seien, in der Entgeltgruppe E 8 zu berücksichtigen.Die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hat mit Urteil vom 13.01.2009, 13 Sa 830/08 E festgestellt, dass eine im SPZ tätige Logopädin mit vergleichbarem Anforderungsprofil in Entgeltgruppe E 8 AVR-K einzugruppieren sei und die Revision zugelassen, welche auch eingelegt wurde.
Die Klägerin erfüllt die Anforderungen, die die Entgeltgruppe E 7.2 stellt, schon allein deswegen, weil sie ihre Tätigkeiten im Wesentlichen nach allgemeinen Anweisungen selbständig ausführt (vgl. auch LAG Niedersachsen vom 13.01.2009, 13 Sa 830/08 E).
- ArbG Iserlohn, 09.04.2010 - 6 Ca 300/10
AVR, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, Erzieherin, …
Die Verhandlungspartner der AVR haben bewusst nicht auf einen bestimmten Zeitanteil abgestimmt und auch den früheren Begriff der überwiegend auszuübenden Tätigkeit nicht mehr verwendet (LAG Niedersachsen, Urt. v. 13.01.2009 - 13 Sa 830/08).